Hinweis:
2004 ist ein Werbejahr. Jede tennisinteressierte Person kann ohne Aufnahmegebühr und ohne 2 Jh. Vertragsverpflichtung in den Verein eintreten. Anfrage über die Vorstandsmitglieder.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 08.02.1982
Zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 03.06.1988
Umstellung auf Euro: Mitgliederversammlung am 02.11.2001
§ 1
a) aktive Mitglieder ab 18 Jahre € 105.--
b) deren Ehegatten € 50.--
c) Jugendliche unter 18 Jahre € 36.--
d) Jugendliche unter 16 Jahre € 25.--
e) Schüler, Studenten, Wehrpflichtige
Auszubildende ab 18 Jahre € 65.--
f) passive Mitglieder € 20.--
g) Ehrenmitglieder € ---.--
§ 2
Aufnahmegebühren
1. Gemäß § 6 der Satzung wird für die Aufnahme eines Mitglieds eine Aufnahmegebühr erhoben.
2. Die Aufnahmegebühr wird vom Bankkonto des Mitglieds seitens des Tennisclubs abgebucht.
3. Die Aufnahmegebühren betragen für
a) aktive Mitglieder ab 18 Jahre € 180.--
b) deren Ehegatten € 90.--
c) Jugendliche ab 16 Jahre € 90.--
d) Jugendliche unter 16 Jahre € ---.--
e) passive Mitglieder € ---.--
f) Ehrenmitglieder € ---.--
4. Mitglieder, die unter Absatz 3 d) fallen, müssen bei Vollendung des 16. Lebensjahres die Aufnahmegebühr gemäß Absatz 3 c) entrichten.
5. Bei Umwandlung der passiven in die aktive Mitgliedschaft, ist die Aufnahmegebühr gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung zu entrichten.
§ 3
1. Die Gebühren für die Benutzung der vereinseigenen Sportanlage durch Nichtmitglieder betragen in der Stunde:
a) Montag-Freitag bis 17.00 Uhr
für Jugendliche unter 16 Jahre € 2,60.--
für Personen ab 16 Jahre € 5,20.--
b) Montag-Freitag ab 17.00 Uhr € 7,80.--
§ 4
Eine Änderung von Beiträgen, Gebühren u.s.w. kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
Kontodaten
Bankkonto: Raiffeisenbank Reihen Konto-Nr. 1380001
BLZ : 67261909